Der Handel- und Gewerbeverein Söflingen e.V. (HGV) hat die sympathische Idee für alle interessierten Ulmer und Söflinger Unternehmen (auch Nicht-Mitglieder) umgesetzt:
Hier können sie ein für sie passendes Kontingent des neuen Söflinger Arbeitgebergutscheins bestellen. Damit der Coupon für die Beschenkten praktisch einzulösen ist, gibt es ihn im Wert von je elf Euro.
Denn das Recht schreibt vor, dass eine Barauszahlung oder
Teileinlösung nicht erlaubt ist – also auch keine Bargeld-Rückgabe!